»Kundenpräferenzen« als Rechtfertigungsgrund. - Zulässigkeit von Benachteiligungen Beschäftigter im Hinblick auf Interessen Dritter.
»Kundenpräferenzen« als Rechtfertigungsgrund. - Zulässigkeit von Benachteiligungen Beschäftigter im Hinblick auf Interessen Dritter.
von: Melanie Buhk
Duncker & Humblot GmbH, 2016
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