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Eingruppierung Tarifvertrag Versorgung
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Eingruppierung Tarifvertrag Versorgung
von: Achim Richter, Annett Gamisch
Walhalla und Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, 2011
ISBN: 9783802929434
232 Seiten, Download: 899 KB
 
Format: EPUB, PDF
geeignet für: geeignet für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Apple iPod touch, iPhone und Android Smartphones Online-Lesen PC, MAC, Laptop

Typ: B (paralleler Zugriff)

 

 
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Inhaltsverzeichnis

  Eingruppierung Tarifvertrag Versorgung 1  
  Schnellübersicht 5  
  1 Abkürzungen 7  
  1 Korrekt eingruppieren 10  
  2 Der Tarifvertrag für die Versorgungsbranche 11  
     1. Entstehung 12  
     2. Einführung 12  
     3. Status quo 15  
     4. Ausblick 15  
  3 Die Grundlagen der Eingruppierung gemäß § 5 TV-V 17  
     1. Regelmäßig auszuübende Tätigkeit 18  
     2. Der Grundsatz der Tarifautomatik 19  
     3. Begriff der Tätigkeit 20  
        Die zusammenfassende Betrachtung 22  
        Einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit 23  
     4. Die 50-Prozent-Grenze 24  
     5. Die Anlage 1 zum TV-V 25  
  4 Der Aufbau der Entgeltordnung 29  
     1. Vorbemerkungen 30  
     2. Entgeltgruppen 31  
     3. Tätigkeitsmerkmale 32  
        Oberbegriffe 33  
        Beispielstätigkeiten 33  
        Der „sonstige Arbeitnehmer“ 35  
        Die Bedeutung von Heraushebungsmerkmalen 37  
     4. Eingruppierung von Vorarbeitern und Vorhandwerkern 37  
  5 Die Auslegung der Entgeltordnung 39  
     1. Auslegungsgrundsätze 40  
     2. Die Bedeutung von Berufsbildern 42  
  6 Die Auslegung der Beispielstätigkeiten 45  
     1. Un- und Angelernte 46  
        Tätigkeiten als Bote (Beispiel 2.3 der EG 2) 46  
        Tätigkeiten als Messgehilfe (Beispiel 3.1 der EG 3) 47  
        Tätigkeiten als Zählerableser (Beispiel 3.2 der EG 3) 47  
        Tätigkeiten als Pförtner (Beispiel 3.3 der EG 3) 48  
        Tätigkeiten als Telefonist (Beispiel 3.4 der EG 3) 48  
        Verwaltung von Lagern und Magazinen (Beispiel 4.3.1 der EG 4) 49  
        Fahrer von Kraftfahrzeugen (Beispiel 4.3.2 der EG 4) 51  
        Tätigkeiten als Schreibkraft (Beispiel 4.3.3 der EG 4) 51  
        Montagearbeiten in Netzen (Beispiel 4.3.4 der EG 4) 52  
     2. Facharbeiter und Handwerker 52  
        Vorbemerkung 52  
        Bedienen und Überwachen von Kraftwerksmaschinen (Beispiel 5.4.1 der EG 5) 54  
        Tätigkeiten als Schaltwart (Beispiel 5.4.2 der EG 5) 54  
        Tätigkeiten als Wasserwart (Beispiel 5.4.3 der EG 5) 55  
        Tätigkeiten als geprüfter Kesselwärter (Beispiel 5.4.4 der EG 5) 57  
        Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (Beispiel 5.4.5 der EG 5) 57  
        Fahren und Bedienen von Spezialkraftfahrzeugen (wie Kraftfahrzeuge mit komplizierten Arbeitsmaschinen) (Beispiel 5.4.6 der EG 5) 57  
        Montagearbeiten in Netzen (Beispiel 5.4.7 der EG 5) 58  
        Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgeräten oder leittechnischen Anlagen von mindestens 110 KV(Beispiel 7.4.3 der EG 7) 60  
        An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung (Beispiel 7.4.5 der EG 7) 62  
        An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung (Beispiel 8.4.2 der EG 8) 64  
     3. Staatlich geprüfte Techniker 64  
     4. Technische Assistenten 67  
     5. Handwerks- und Industriemeister 68  
        Der Begriff des Handwerksmeisters 69  
        Der Begriff des Industriemeisters 69  
        Entsprechende Tätigkeiten (Beispiel 6.4.1 der EG 6) 70  
        Mit fachlicher Aufsicht über Handwerker oder Facharbeiter (Beispiel 7.4.1 der EG 7) 72  
        Meister, die die Voraussetzungen der Ausbilder-Eignungsverordnung erfüllen und in der Berufsausbildung entsprechend tätig sind (Beispiel 7.4.2 der EG 7) 73  
        Meister, die große Arbeitsstätten fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind (Beispiel 8.4.1 der EG 8) 74  
        Meister, die ausdrücklich zu Leitern von großen Arbeitsstätten, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschäftigt sind, bestellt sind (Beispiel 9.4.1 der EG 9) 76  
     6. Sonstige technisch Tätige 78  
        Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung (Beispiel 7.4.4 der EG 7) 79  
        Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung der Sonderabnehmer (Beispiel 10.3.1 der EG 10) 80  
        Bau und Betrieb von Netzen einschließlich Personal- und Materialeinsatz (Beispiel 9.4.2 der EG 9) 81  
        Alleinverantwortliches Überwachen von Energieerzeugungsanlagen (Beispiel 10.3.4 der EG 10) 82  
        Bauleitung von besonders schwierigen Neu- und Erweiterungsbauten im Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmenetz (Beispiel 11.4.4 der EG 11) 82  
        Entwurf, Vortrassierung und Ausschreibung von Leitungs- und Tiefbauprojekten im MS- und HS-Netz von besonderer Schwierigkeit (Beispiel 11.4.5 der EG 11) 85  
     7. IT-Bereich 86  
        Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen (Beispiel 8.4.5 der EG 8) 87  
        Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen mittleren Schwierigkeitsgrades (Beispiel 9.4.5 der EG 9) 88  
        Selbständiges Anfertigen, Ändern und Pflegen von DV-Programmen und DV-Programmbausteinen hohen Schwierigkeitsgrades (Beispiel 10.3.5 der EG 10) 90  
        Analysieren, Testen und Einführen von DV-Systemen und deren Wartung als DV-Organisator (Beispiel 11.4.2 der EG 11) 91  
        Analysieren, Planen, Implementieren und Kontrollieren von Betriebssystemen und Standardsoftware als Systemprogrammierer (Beispiel 11.4.3 der EG 11) 93  
     8. Kaufmännisch Tätige 95  
        Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter (Beispiel 5.4.8 der EG 5) 95  
        Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten (Beispiel 8.4.3 der EG 8) 96  
        Tätigkeiten als Bilanzbuchhalter (Beispiel 8.4.4 der EG 8) 96  
        Abschließende Bearbeitung und Zuordnung von aktivierungspflichtigen und nichtaktivierungspflichtigen Aufträgen und deren Weiterberechnung (Beispiel 9.4.3 der EG 9) 99  
        Abrechnung von schwierigen und speziellen Verträgen der Sonderabnehmer (Beispiel 9.4.4 der EG 9) 100  
        Kostenrechnungen, Kostenanalysen, Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Beispiel 10.3.2 der EG 10) 101  
        Bearbeiten von schwierigen Aufgaben in der Finanz-/Anlagenbuchhaltung mit Jahresabschlussarbeiten (Beispiel 10.3.3 der EG 10) 102  
        Ermittlung von bereichsübergreifenden Vergleichszahlen, Soll-Ist-Vergleich und Abweichungsanalysen als Controller (Beispiel 11.4.1 der EG 11) 105  
  7 Die Auslegung der Oberbegriffe der Entgeltgruppen 1 bis 4: Un- und Angelernte 107  
     1. Der Ausschließlichkeitskatalog der Entgeltgruppe 1 108  
     2. Einfache Tätigkeiten (Entgeltgruppe 2) 109  
     3. Die eingehende fachliche Einarbeitung (Entgeltgruppe 3) 110  
     4. Gründliche Fachkenntnisse (Entgeltgruppe 4) 111  
  8 Die Auslegung der Oberbegriffe der Entgeltgruppen 5 bis 8: abgeschlossene Berufsausbildung 115  
     1. Die abgeschlossene Ausbildung und die entsprechenden Tätigkeiten 116  
     2. Besonders hochwertige Tätigkeiten 118  
        Erläuterung durch den Tarifvertrag 118  
        Auslegung durch die Rechtsprechung 118  
     3. Besonders vielseitige Tätigkeiten 119  
        Erläuterung durch den Tarifvertrag 119  
        Auslegung durch die Rechtsprechung 119  
     4. Besondere Spezialkenntnisse 120  
     5. Maß der Verantwortung 120  
  9 Die Auslegung der Oberbegriffe der Entgeltgruppen 5 bis 9: als Alternative zur abgeschlossenen Berufsausbildung 123  
     1. Überblick über die Oberbegriffe 124  
     2. Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse 124  
        Erläuterung durch den Tarifvertrag 124  
        Auslegung durch die Rechtsprechung 124  
     3. Gründliche, umfassende Fachkenntnisse 129  
        Erläuterung durch den Tarifvertrag 129  
        Auslegung durch die Rechtsprechung 129  
     4. Selbständige Leistungen 132  
        Erläuterung durch den Tarifvertrag 132  
        Auslegung durch die Rechtsprechung 133  
        Beispiele zu selbständigen Leistungen auf Basis gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse 136  
        Beispiele für selbständige Leistungen auf Basis gründlicher, umfassender Fachkenntnisse 144  
     5. Besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten 144  
  10 Die Bedeutung von Studienabschlüssen bei der Auslegung der Oberbegriffe ab EG 9 149  
     1. Die unterschiedlichen Qualifikationsebenen 150  
     2. Das bisherige Hochschulrecht 150  
     3. Die Studienreform 150  
     4. Bachelorgrad 151  
     5. Mastergrad 151  
     6. Lücke im TV-V 152  
  11 Die Auslegung der Oberbegriffe ab EG 9 153  
     1. Übersicht 154  
     2. Vorbemerkungen 154  
     3. Die entsprechenden Tätigkeiten 155  
        Auslegung durch die Rechtsprechung 155  
        3.1 Beispiel aus der Rechtsprechung für die FH-Ausbildung 156  
        3.2 Beispiele aus der Rechtsprechung für die wissenschaftliche Hochschulausbildung 160  
     4. Die besondere Schwierigkeit und Bedeutung 162  
        Auslegung durch die Rechtsprechung 162  
     5. Das Maß der Verantwortung 167  
        Vorkommen in der Entgeltordnung des TV-V 167  
        Der Begriff der Verantwortung 169  
        Das Maß der Verantwortung im Sinne des ersten Weges 169  
        Das Maß der Verantwortung im Sinne des zweiten und dritten Weges 172  
     6. Die Spitzenposition der Entgeltordnung (EG 15) 173  
  12 Der Eingruppierungsvorgang 175  
     1. Überblick 176  
     2. Die Stellenbeschreibung als Basis 176  
        Das Stellenbeschreibungsformular 176  
        Erläuterungen zum Ausfüllen des Stellenbeschreibungsformulars 180  
     3. Die Bewertung der Stelle 193  
        1. Schritt: Feststellen der erforderlichen fachlichen Qualifikationen 194  
        2. Schritt: Bildung von Tätigkeiten im Sinne des TV-V (vgl. Seite 20 ff.) 194  
        3. Schritt: Prüfung und Zuordnung jeder Tätigkeit unter die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung 195  
        4. Schritt: ggf. Hinzurechnungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 TV-V 195  
     4. Die Eingruppierung des Mitarbeiters 196  
  13 Umgruppierung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten 199  
     1. Höhergruppierung 200  
     2. Herabgruppierung 200  
     3. Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit 201  
  14 Eingruppierung und Arbeitsrecht 203  
     1. Das weite Direktionsrecht im öffentlichen Dienst 204  
     2. Die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag 205  
  15 Mitbestimmung des Betriebsrates 207  
     1. Eingruppierung 208  
     2. Umgruppierung 208  
     3. Der Weg zur Eingruppierung: Stelleninterview und Stellenbeschreibung 209  
        Der Personalfragebogen 209  
        Auswahlrichtlinie 210  
        Betriebliche Lohngestaltung 210  
        Personalplanung 211  
        Mitbestimmungspflichtige Arbeitsmittel 211  
        Stelleninterview und Mitbestimmung 211  
     4. Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten 213  
     5. Stellenbewertungskommission 213  
     6. Schulungsanspruch des Betriebsrates 214  
  16 Anhang: § 5 TV-V und Anlage 1 zu § 5 TV-V 215  
  17 Schlussbetrachtung 227  
  18 Stichwortverzeichnis 230  


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