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Das Parlament und sein Heer. - Das Parlamentsbeteiligungsgesetz.
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Das Parlament und sein Heer. - Das Parlamentsbeteiligungsgesetz.
von: Philipp Scherrer
Duncker & Humblot GmbH, 2010
ISBN: 9783428531622
407 Seiten, Download: 1480 KB
 
Format:  PDF
geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's PC, MAC, Laptop

Typ: B (paralleler Zugriff)

 

 
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Inhaltsverzeichnis

  Danksagung 8  
  Inhaltsverzeichnis 10  
  Einleitung 18  
     A. Anlass und Ziel der Untersuchung 18  
     B. Gang und Methode der Untersuchung 21  
  Erstes Kapitel: Materiell-rechtliche Voraussetzungen eines Einsatzes bewaffneter Streitkräfte und der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt 23  
     A. Art. 24 Abs. 2 GG als Rechtsgrundlage eines Einsatzes bewaffneter Streitkräfte im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit 23  
        I. Ermächtigungsgehalt des Art. 24 Abs. 2 GG 23  
        II. Verhältnis von Art. 87a Abs. 2 und 24 Abs. 2 GG 25  
        III. Begriff des Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit 28  
           1. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 28  
           2. Einzelne Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit neben den Vereinten Nationen und der NATO 32  
              a) Europäische Union 32  
                 aa) GASP und ESVP bis zum Helsinki Headline Goal 32  
                 bb) EU-Missionen 34  
                 cc) Weiterentwicklung: Vom Battle-Group-Konzept bis zum Vertrag von Lissabon 35  
                 dd) Zwischenergebnis 37  
              b) Westeuropäische Union 38  
              c) OSZE 41  
        IV. Handeln im Rahmen und nach den Regeln von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit 43  
           1. Handeln nach den Regeln eines Systems 44  
           2. Handeln im Rahmen eines Systems 45  
           3. Handeln im Rahmen und nach den Regeln mehrerer Systeme 46  
     B. Verteidigungsaufgabe und -auftrag der Bundeswehr 47  
        I. „Zentralnorm“ des Art. 87a GG 47  
           1. Fortwirkende Bedeutung des Art. 87a GG 47  
           2. Art. 87a Abs. 1 GG als Befugnisnorm zum Verteidigungseinsatz 50  
        II. Anwendungsbereich des Art. 87a Abs. 2 GG 52  
        III. Sinnvariabilität des Begriffs der Verteidigung 58  
           1. Literaturmeinungen und das Sicherheitspolitische Programm der Bundesregierung 60  
           2. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 63  
           3. Zwischenergebnis 68  
     C. Wehrverfassungsrechtlicher Parlamentsvorbehalt 69  
        I. Inhalt und Grenzen des parlamentarischen Mitentscheidungsrechts 71  
           1. Einsatz bewaffneter Streitkräfte 71  
           2. Grenzen des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehaltes 72  
           3. Parlamentarisches Beratungsverfahren und konstitutive Beschlussfassung 73  
        II. Dogmatische Herleitung der Parlamentsbeteiligung durch das Bundesverfassungsgericht 74  
        III. Bewertung 76  
           1. BVerfGE 90, 286 – Grundsätze der Wehrverfassung 76  
              a) Normen parlamentarischer Kontrolle der Streitkräfte 77  
              b) Normen parlamentarischer Entscheidung über den Einsatz der Streitkräfte 78  
              c) Zwischenergebnis 79  
           2. BVerfGE 90, 286 80  
              a) Abstrakt-methodische Kritik 80  
              b) Konkrete Normauslegung 81  
              c) Zwischenergebnis 86  
           3. BVerfGE 88, 173 und 89, 38 – soldatische Grundrechte 86  
           4. BVerfGE 104, 151 und BVerfG, 2 BvE 1/03 vom 07.05.2008 – demokratischer Parlamentsvorbehalt 89  
              a) Demokratieprinzip als Konstituens der Wesentlichkeitslehre 91  
              b) (Allgemeiner) Parlamentsvorbehalt als Sachvorbehalt 92  
              c) Anwendungsbereich der Wesentlichkeitsformel im Bereich der Auslandseinsätze 95  
              d) Anhaltspunkte für das Zugrundelegen wesentlichkeitstheoretischer Überlegungen in den Streitkräfteentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 101  
                 aa) Kompensationsgedanke in BVerfGE 104, 151 und BVerfG, 2 BvE 1/03 vom 07.05.2008 101  
                 bb) Parlamentarisches Beratungs- und Beschlussverfahren 103  
                 cc) Abstufung der parlamentarischen Beteiligung 104  
                 dd) Entscheidung der Regierung über konkrete Ausgestaltung eines Einsatzes bewaffneter Streitkräfte 105  
                 ee) Wehrverfassungsrechtlicher Parlamentsvorbehalt als Parlamentspflicht nicht nur -recht 105  
                 ff) Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG als Leitgedanke 107  
                 gg) Zwischenergebnis 108  
        IV. Zur dogmatischen Einordnung des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsbeschlusses 109  
           1. Verfassungsrechtliches Novum 109  
           2. Wehrverfassungsrechtlicher Parlamentsbeschluss als Bundesrecht i. S. von Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG 111  
        V. Zusammenfassung 115  
  Zweites Kapitel: Staatspraxis in Folge der Out-of-area-Entscheidung und Umsetzungsmöglichkeiten einer Verfahrensregelung 119  
     A. Bundesverfassungsgerichtliche Verfahrensvorgaben zur Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte 119  
        I. Bislang ergangene konstitutive Bundestagsbeschlüsse 120  
        II. Exekutives und parlamentarisches Beschlussverfahren 122  
        III. Inhaltliche Ausgestaltung eines Regierungsantrags auf Zustimmung 123  
        IV. Befristete Zustimmungen und Protokolläußerungen 125  
           1. Erste Missionsverlängerung KFOR/Joint Guardian II im Juni 2000 125  
           2. Konstituierende Beschlussfassung Enduring Freedom im November 2001 127  
           3. Dritte Missionsverlängerung und -erweiterung ISAF (Kunduz-Einsatz) im Oktober 2003 128  
           4. Operation Libelle am 14. März 1997 128  
        V. Bewertung der Staatspraxis 129  
           1. Staatspraxis und bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben 129  
           2. Staatspraxis in rechtlichen Kategorien 130  
              a) Verfassungs- bzw. Geschäftsordnungsgewohnheitsrecht? 130  
              b) Informale Verfassungsregeln 132  
     B. Klärungsbedarf und rechtstechnische Umsetzungsmöglichkeiten 133  
        I. Bundesverfassungsgerichtlicher Auftrag zum Erlass des Parlamentsbeteiligungsgesetzes 134  
        II. Klärungsbedarf 136  
        III. Rechtstechnische Umsetzungsmöglichkeiten 140  
           1. Verfassungsändernde Regelung 140  
           2. Geschäftsordnungsregelung 141  
           3. Einfachgesetzliche Regelung 143  
  Drittes Kapitel: Das Parlamentsbeteiligungsgesetz 145  
     A. Gesetzesgenese 145  
     B. Begriff des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte 148  
        I. Notwendigkeit und Möglichkeiten einer Definition 148  
        II. Begriff des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 150  
           1. Abstrakte Ausführungen 150  
           2. Kasuistik in BVerfGE 90, 286 ff. 152  
              a) VN-Friedenstruppen 152  
              b) Humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen 153  
              c) Verteidigungsfall nach Art. 115 Abs. 1 GG 153  
              d) Bündnisfall 154  
           3. BVerfG, 2 BvE 1/03 vom 07.05.2008 155  
              a) Defensive Ausrichtung und vermeintliche Routine 160  
              b) Provozierte Gefahr im Verzug 161  
              c) Türkei als völkerrechtliche Konfliktpartei 163  
              d) Bundesrepublik als völkerrechtliche Konfliktpartei 164  
        III. Begriff des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte in der Staatspraxis 166  
        IV. Begriff des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte in der Literatur 166  
        V. Begriff des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte im Parlamentsbeteiligungsgesetz 169  
           1. Ausweitung des Einsatzbegriffs durch Gefahrenprognose in § 2 Abs. 1 Var. 2 ParlBG 171  
              a) Verfassungskonforme Auslegung unter Berücksichtigung von BVerfG, 2 BvE 1/03 vom 7. Mai 2008 171  
              b) Keine exekutive Einschätzungsprärogative 173  
              c) Zwischenergebnis 175  
           2. Kriterium der Bewaffnung 176  
           3. Kriterium des Bewaffnungszwecks 177  
              a) Robuste Bewaffnung 177  
              b) VN-Missionen und bewaffnete Selbstverteidigung 179  
              c) Humanitäre Hilfsdienste und bewaffnete Selbstverteidigung 180  
              d) Zwischenergebnis 181  
           4. Gesamtbetrachtende Wertung 182  
           5. Kriterium der mittelbaren Einbeziehung in bewaffnete Unternehmungen 183  
           6. Kriterium der Soldaten auf kriegsbefangenem Territorium 185  
           7. Kriterium der Änderungen der Einsatzlage und -umstände 186  
              a) Erdbebenhilfe in Afghanistan durch deutsche ISAF-Soldaten (2002) 187  
              b) Bundeswehrtornados über Afghanistan (2006/2007) 188  
           8. Einsätze zur Verteidigung nach Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG und im Verteidigungsfall nach Art. 115a Abs. 1 GG 193  
           9. Einsätze zur Rettung deutscher Staatsbürger aus akuter Gefahr 194  
           10. Einsätze von geringer Intensität und Tragweite nach § 4 Abs. 2, 3 ParlBG 194  
              a) Erkundungskommandos 197  
              b) Einzelne Soldaten in Austauschprogrammen bzw. im VN-, NATO- oder EU-Einsatz 199  
           11. Zustimmungsfreie Einsätze 201  
              a) Vorbereitende Maßnahmen und Planungen nach § 2 Abs. 2 ParlBG 201  
              b) Sonstige zustimmungsfreie Fälle 201  
           12. Gesamtbetrachtung: Operation Eagle Assis 203  
           13. Zwischenergebnis 205  
     C. Inhaltliche Angaben eines Regierungsantrags 206  
        I. Spannungsfeld zwischen exekutivem Eigenbereich und rechtsstaatlichem Bestimmtheitsgebot 206  
           1. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 206  
           2. Staatspraxis bis zum Inkrafttreten des Parlamentsbeteiligungsgesetzes 207  
        II. Regelung im Parlamentsbeteiligungsgesetz 210  
           1. Inhalt des § 3 Abs. 2 ParlBG 210  
              a) Verfassungsmäßigkeit der Einsatzkautelen des § 3 Abs. 2 ParlBG 211  
              b) Verfassungspolitische Kritik 212  
              c) Exkurs: Verteidigungsfall nach Art. 115 Abs. 1 GG und Antrag auf konstitutive Zustimmung 215  
           2. Kein parlamentarisches Recht zur Modifikation des Regierungsantrags 216  
           3. Mehrheitserfordernis nach Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG 219  
           4. „Rechtzeitige“ Antragsübersendung an den Bundestag 219  
     D. Abstufung der Parlamentsmitwirkung nach Art und Rahmenbedingungen konkreter Einsätze bewaffneter Streitkräfte 221  
        I. Vorgaben und Vorschläge des Bundesverfassungsgerichts 221  
        II. Regelung im Parlamentsbeteiligungsgesetz 223  
           1. Einsätze von lediglich geringer Intensität und Tragweite i. S. der §§ 4 Abs. 2 und 3 223  
           2. Verlängerung von Einsätzen 224  
           3. Vereinfachtes Verfahren nach § 4 Abs. 1 ParlBG 224  
           4. Vereinfachtes Verfahren in der Staatspraxis 226  
              a) Erste Verlängerung AMIS (Mai 2005) 226  
              b) Erste Verlängerung UNMIS (September 2005) 227  
              c) Zweite Verlängerung AMIS (November/Dezember 2005) 227  
              d) Zweite Verlängerung UNMIS (März/April 2006) 228  
              e) Dritte Verlängerung AMIS (Mai 2006) 228  
              f) Dritte Verlängerung UNMIS (Oktober 2006) 229  
              g) Vierte Verlängerung AMIS (November/Dezember 2006) 229  
              h) Fünfte Verlängerung UNMIS (März/April 2007) 230  
              i) Fünfte Verlängerung AMIS (Mai/Juni 2007) 230  
           5. Bewertung des vereinfachten Verfahrens 231  
              a) Vereinfachtes Verfahren in praxi 231  
              b) Vereinfachtes Verfahren und verfassungsgerichtliche Anforderungen 233  
              c) Zwischenergebnis 234  
        III. Einsatzausschuss als mögliche Alternative de lege ferenda 235  
           1. Parlamentsheer als Ausschussheer? 235  
           2. Bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung 237  
              a) Verhältnis zwischen Plenum und Ausschüssen 237  
              b) Demokratische Fundierung des Parlamentsvorbehaltes 238  
           3. Wehr- und Bündnisfähigkeit als einschränkende Verfassungsprinizipien 241  
              a) Integrierte Schnelleingreiftruppen: NATO Response Force (NRF) und European Rapid Reaction Force (ERRF 245  
              b) Bundesverfassungsgerichtliche Anforderungen an die Rechtsgrundlagen integrierter Verbänd 247  
              c) Beschleunigte Zeitabläufe im Bündnis 249  
           4. Geheimschutz und Einsätze bewaffneter Streitkräfte 256  
              a) Staatspraxis im Falle des Kommandos Spezialkräfte 257  
              b) Bewertung der Staatspraxis 262  
              c) Ausschusslösung der FDP-Initiativen 263  
           5. Zwischenergebnis 266  
        IV. Weitere Lösungsvorschläge zur Abstufung des parlamentarischen Beteiligungsverfahrens 267  
           1. Einsatz integrierter Verbände als Gefahr im Verzug-Situation? 268  
           2. Generelle Vorabzustimmung zu Einsätzen integrierter Verbände 269  
           3. Große Lösung über ein Revokationsrecht 271  
           4. Zwischenergebnis und Ausblick 272  
     E. Gefahr im Verzug 273  
        I. Staatspraxis 275  
           1. IFOR/Joint Endeavour 1995 276  
           2. Aufstockung der ISAF-Kräfte 2002 276  
           3. Operation Libelle 1997 277  
        II. Regelung im Parlamentsbeteiligungsgesetz 278  
           1. Begriff der Gefahr im Verzug 280  
              a) Wehr- und Bündnisfähigkeit als zu schützende Verfassungsprinzipien 281  
              b) Lebensschutz und Wehrauftrag 281  
              c) Geheime Einsätze als regelmäßige Gefahr im Verzug-Einsätze? 289  
           2. Grad der zu besorgenden Gefahr 291  
           3. Nachträgliches Billigungsverfahen 292  
           4. Nachträgliches Zustimmungserfordernis bei bereits abgeschlossenem Einsatz? 293  
        III. FDP-Entwürfe und Gefahr im Verzug 295  
        IV. Exkurs: (Inner-)Exekutive Einsatzkompetenz bei Gefahr im Verzug 297  
           1. Grundsätzliche Einsatzkompetenz des Kabinetts 297  
           2. Staatspraxis im Fall Libelle und Schlussfolgerungen 299  
     F. Das parlamentarische Revokationsrecht 300  
        I. Regelung im Parlamentsbeteiligungsgesetz 302  
        II. Antrag der Fraktion der Linken auf Abzug des KSK aus Afghanistan 304  
        III. Regelung des § 8 ParlBG vor dem Hintergrund von Verfassung und Verfassungsrechtsprechung 305  
           1. Mangelnde parlamentarische Initiativbefugnis 306  
           2. Parlamentarische Gebundenheit bei Einsatzentscheidung 308  
           3. Einsatzdauer und Eigenbereich exekutiver Handlungsbefugnis 309  
           4. Gefahr im Verzug als Regelausnahme 310  
           5. Analogie zum Verteidigungsfall nach Art. 115l Abs. 2 GG 311  
           6. Gesamtanalogie nach Art. 87a Abs. 4 Satz 2, 80a Abs. 2 und 3 Satz 2 GG 312  
           7. Bündnisfähigkeit und Verfassungsorgantreue 313  
           8. Staatspraxis 314  
           9. Allgemeine parlamentarische Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten 315  
           10. Clausula rebus sic stantibus 317  
           11. Bundeswehr als Parlamentsheer 321  
           12. Zwischenergebnis 323  
     G. Exekutive Unterrichtungspflicht über laufende Einsätze bewaffneter Streitkräfte 325  
        I. Staatspraxis bis zum Inkraftreten des Parlamentsbeteiligungsgesetzes 325  
        II. Parlamentarische Informationsrechte und exekutive Unterrichtungspflichten 327  
        III. Regelung im Parlamentsbeteiligungsgesetz 330  
           1. Regelmäßige Unterrichtung 331  
           2. Unterrichtung über im vereinfachten Verfahren beschlossene Einsätze bewaffneter Streitkräfte 332  
        IV. Bewertung 333  
  Ausblick 336  
  Anhang 1: Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz) 340  
  Anhang 2: Auszug aus der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages 343  
  Anhang 3: Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion für ein Parlamentsbeteiligungsgesetz 344  
  Anhang 4: Parlamentsbeteiligungsgesetz – Positionspapier der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 346  
  Anhang 5: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 351  
  Anhang 6: Entwurf eines Gesetzes zur Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr (Auslandseinsätzemitwirkungsgesetz) 360  
  Anhang 7: Gesetzentwurf der Fraktion der FDP 372  
  Anhang 8: Entwurf für ein Eckpunktepapier der CDU/CSU für ein neues „Parlamentsbeteiligungsgesetz“ 377  
  Literaturverzeichnis 382  
  Sachwortregister 407  


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