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Grundlagen und Probleme des Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB.
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Grundlagen und Probleme des Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB.
von: Garonne Bezjak
Duncker & Humblot GmbH, 2015
ISBN: 9783428547098
357 Seiten, Download: 1684 KB
 
Format:  PDF
geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's PC, MAC, Laptop

Typ: B (paralleler Zugriff)

 

 
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Kurzinformation

Die Arbeit befasst sich mit dem Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Im Fokus stehen der Strafzweck der Vorschrift des § 176 StGB und die Frage, inwieweit die einzelnen Tatbestandsvarianten dazu geeignet sind, den Strafzweck zu erfüllen. Auf diese Weise wird der Reformbedarf für die Vorschrift ermittelt und beschrieben. Im ersten Teil der Arbeit wird zunächst die Historie des Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch sowie die Entwicklungsgeschichte von § 176 StGB dargestellt. Im zweiten Teil der Arbeit werden das geschützte Rechtsgut und die Deliktsnatur der Vorschrift herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage werden die einzelnen Tatbestandsvarianten daraufhin überprüft, ob sie als abstraktes Gefährdungsdelikt geeignet und ausreichend sind, um die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes zu schützen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass § 176 StGB zum einen Strafbarkeitslücken aufweist. Zum anderen gibt es Tathandlungen, die von § 176 StGB erfasst werden, ohne dass sie eine Rechtgutsbeeinträchtigung hervorrufen können. Die Arbeit schließt im dritten Teil mit einem konkreten Reformvorschlag.

Garonne Bezjak trat nach dem Studium in Göttingen und dem Referendariat in Hamburg im Jahr 2002 als Richterin in die ordentliche Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein ein. In der Zeit von 2007 bis 2010 war Bezjak im Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein im Strafrecht tätig. Daran anschließend war sie bis 2013 an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Nach zwischenzeitlicher richterlicher Tätigkeit ist Garonne Bezjak seit Januar 2015 erneut an das BMJV abgeordnet. Wissenschaftlich war sie von 2000 bis 2002 und von 2005 bis 2006 an der Universität Hamburg als akademische Tutorin bzw. als Lehrbeauftragte im Bereich des öffentlichen Rechts und des Strafrechts beschäftigt.



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