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Die Wirksamkeit von Kostenanrechnungsklauseln in der D&O-Versicherung - Schriftenreihe des Instituts für Versicherungswesen der TH Köln 28
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Die Wirksamkeit von Kostenanrechnungsklauseln in der D&O-Versicherung - Schriftenreihe des Instituts für Versicherungswesen der TH Köln 28
von: Dietmar Repgen
Verlag Versicherungswirtschaft, 2017
ISBN: 9783862984381
126 Seiten, Download: 1551 KB
 
Format:  PDF
geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's PC, MAC, Laptop

Typ: B (paralleler Zugriff)

 

 
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Kurzinformation

Auf dem Gebiet der D&O-Versicherung ist die Frage, ob und inwieweit sogenannte Kostenanrechnungsklauseln wirksam sind, seit Jahren sehr umstritten. Mit Kostenanrechnungsklauseln unternehmen die Versicherer generell den Versuch einer effektiven Risikobegrenzung: Entstehende Kosten, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, werden dabei auf die zur Verfügung stehende Versicherungssumme angerechnet. Die vereinbarte Versicherungssumme stellt damit die Höchstsumme dar, die der Versicherer als Ausfluss seines Leistungsversprechens aus § 1 VVG zahlen muss. Mit anderen Worten: Fände eine Anrechnung der Kosten nicht statt, bestünde die vereinbarte Versicherungssumme buchstäblich lediglich auf dem Papier, denn im Prinzip müsste der Versicherer Kosten in unbegrenzter Höhe übernehmen.

Dieses Buch stellt zunächst allgemein gebräuchliche Kostenanrechnungsklauseln dar. Dies erfolgt am Beispiel des Urteils des OLG Frankfurt a.M. vom 09.06.2011 sowie anhand der Musterbedingungen des GDV. Im Anschluss daran wird die „klassische“ Kostenanrechnungsklausel einer AGB-rechtlichen Wirksamkeitsprüfung unterzogen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei § 101 Abs. 2 S. 1 VVG als gesetzliches Leitbild der Haftpflichtversicherung. Der letzte Teil des Buches verschafft einen Überblick über am Markt gebräuchliche Klauseln und schließt mit einer Klauselempfehlung des Autors ab.

Das Buch richtet sich an Versicherer, Makler, Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen, Rechtsanwälte und sonstige Praktiker, die sich regelmäßig mit der D&O-Versicherung beschäftigen. Natürlich soll es auch ein Beitrag zur Diskussion in Fachkreisen der Rechtswissenschaft sein.



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