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Energie-Infrastrukturrecht. - Kolloquium anlässlich der Verabschiedung von Prof. Dr. Wilfried Erbguth am 11. September 2014.
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Energie-Infrastrukturrecht. - Kolloquium anlässlich der Verabschiedung von Prof. Dr. Wilfried Erbguth am 11. September 2014.
von: Mathias Schubert
Duncker & Humblot GmbH, 2015
ISBN: 9783428545667
133 Seiten, Download: 1025 KB
 
Format:  PDF
geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's PC, MAC, Laptop

Typ: B (paralleler Zugriff)

 

 
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Kurzinformation

Der von Sabine Schlacke und Mathias Schubert herausgegebene Band dokumentiert die Referate des rechtswissenschaftlichen Kolloquiums zum Energie-Infrastrukturrecht, welches anlässlich der Verabschiedung von Prof. Dr. Wilfried Erbguth im September 2014 an der Universität Rostock stattfand. Die Beiträge spiegeln den erheblichen Bedeutungszuwachs und die tiefgreifenden Änderungen wider, die jener Rechtsbereich in den letzten Jahren sowohl auf nationaler wie europäischer Ebene erfahren hat. Behandelt werden vor diesem Hintergrund zunächst rechtswissenschaftsinterne Entwicklungstendenzen, sodann die zunehmenden Verflechtungen zwischen Unions- und nationalem Recht im Bereich der Transeuropäischen Energieinfrastruktur. Die anschließenden Beiträge gelten - jeweils mit Blick auf den Ausbau der Energienetze - dem Verhältnis fachplanerischer und raumordnerischer Steuerungsinstrumente, den Interdependenzen von Öffentlichkeitsbeteiligung und demokratischer Legitimation sowie der Ausgestaltung effektiven Rechtsschutzes in gestuften Entscheidungsverfahren.

Mathias Schubert, Jahrgang 1976, studierte von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaft in Rostock und promovierte dort 2004 mit einer von der Fritz-Thyssen-Stiftung geförderten Arbeit. Nach dem Referendariat in Schleswig-Holstein war er seit 2008 Assistent am Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftlicher Koordinator des Ostseeinstituts für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht an der Universität Rostock. Seit der Habilitation im Jahr 2014 ist er dort Privatdozent mit der Lehrbefugnis für öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht.



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