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Contractual Trust Arrangements. - Die Finanzierung und Insolvenzsicherung von unmittelbaren Versorgungszusagen und Wertguthaben mittels rechtsgeschäftlicher Treuhand.
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Contractual Trust Arrangements. - Die Finanzierung und Insolvenzsicherung von unmittelbaren Versorgungszusagen und Wertguthaben mittels rechtsgeschäftlicher Treuhand.
von: Benjamin Müller
Duncker & Humblot GmbH, 2016
ISBN: 9783428548798
244 Seiten, Download: 2177 KB
 
Format:  PDF
geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's PC, MAC, Laptop

Typ: B (paralleler Zugriff)

 

 
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Kurzinformation

Contractual Trust Arrangements (CTAs) sind in der Praxis ein inzwischen etabliertes Mittel, das Arbeitgeber zur Finanzierung und Insolvenzsicherung von Verpflichtungen aus Direktzusagen und Wertguthabenvereinbarungen einsetzen. Viele praxisrelevante Fragen sind jedoch nach wie vor (höchstrichterlich) ungeklärt und in der Literatur nur rudimentär behandelt. Die Arbeit entwickelt unter Beachtung der insolvenzschutzrechtlichen und bilanziellen Anforderungen ein vollstreckungsfestes CTA. Es wird u.a. kritisch beleuchtet, inwieweit Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten sind. Im Rahmen der Vertragsgestaltung werden wichtige Punkte, wie die Problematik der gegenläufigen Interessenwahrnehmung oder die Erforderlichkeit einer Sicherungszusage im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, untersucht. Gegenstand der Arbeit ist ferner das Schicksal von CTAs in der Zwangsvollstreckung und Insolvenz. Im Rahmen der Arbeitgeberinsolvenz wird neben dem Verhältnis zwischen CTA und PSV insbesondere herausgearbeitet, dass der Treuhänder als fremdnütziger Absonderungsgläubiger zur unverzüglichen Verwertung und Auskehr des gesamten Treuguterlöses verpflichtet ist.

Benjamin Müller studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln. In der Zeit von 2009 bis 2011 war er Studentische Hilfskraft am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Universität zu Köln) tätig. Von 2011 bis 2013 dann als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der arbeitsrechtlichen Praxisgruppe bei Frehsfields Bruckhaus Deringer LLP in Köln. Von 2013 bis 2015 arbeitete er als Rechtsreferendar im Bezirk des OLG Köln. Seit Juni 2015 ist er Rechtsanwalt in Köln.



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